Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mietverträge zwischen AlpenPura Boutique Chalets, Trattenbach 299, Haus 11, 5741 Neukirchen am Großvenediger (nachfolgend „Vermieter") und dem Mieter über die Vermietung der Ferienunterkünfte.
§ 2 Vertragsschluss
Der Mietvertrag kommt durch Buchungsbestätigung des Vermieters zustande. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise sind pro Nacht für das gesamte Chalet inklusive MwSt. angegeben. Im Mietpreis enthalten sind:
- Endreinigung (250,- € pro Aufenthalt)
- Bettwäsche und Badetücher
- Nationalpark SommerCard (1. Mai – 31. Oktober)
- Nationalpark WinterCard (1. Dezember – 15. April)
- WLAN, Parkplatz und Garage
Zusätzlich wird eine Ortstaxe von 2,50 € pro Person und Tag erhoben.
§ 4 An- und Abreise
Check-in: ab 15:00 Uhr · Check-out: bis 10:00 Uhr
Frühere Anreise oder spätere Abreise nach Absprache und Verfügbarkeit.
§ 5 Mindestaufenthalt
Hochsaison (Weihnachten, Silvester, Schulferien Bayern & Österreich): 7 Nächte
Neben- und Zwischensaison: ab 3 Nächten
§ 6 Stornierungsbedingungen
Für Direktbuchungen über alpenpura.com gelten folgende Bedingungen:
- Bis einschließlich 31. Tag vor Anreise: 10 % des Gesamtpreises
- Ab dem 30. Tag vor Anreise oder Nichtantritt: 100 % des Gesamtpreises
Bitte beachten Sie, dass auf anderen Buchungsplattformen abweichende Stornobedingungen gelten können. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
§ 7 Hausordnung
- Maximale Belegung: 8 Personen (Chalet Steinbock)
- Keine Haustiere
- Nichtraucherhaus (Rauchen nur auf Balkon/Garten erlaubt)
- Schäden sind unverzüglich zu melden
§ 8 Babybett & Hochstuhl
Babybett und Hochstuhl werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Eigene Bettwäsche ist mitzubringen. Bitte vorab anfragen unter info@alpenpura.com
§ 9 Haftung
Der Mieter haftet für alle während des Aufenthalts verursachten Schäden. Der Vermieter haftet nicht für höhere Gewalt oder technische Störungen.
§ 10 Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Zell am See.
Stand: April 2026